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Riemser Arzneimittel AG - An der Wiek 7, 17493 Greifswald - Insel Riems, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB8550 STRALSUND
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- An der Wiek 7
- 17493 Greifswald - Insel Riems An der Wiek 7, 17493 Greifswald - Insel Riems DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Aktiengesellschaft
- Gründungsdatum
- 20.12.2012
- Gelöscht am:
- 2017-11-23
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 50.000,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Zusätzliche Statusdetails
- gelöscht
- Gericht
- DE/Stralsund
- Ehemalige Namen
- Rubin 77. AG|Rubin 77. AG
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Riemser Arzneimittel AG Firmenbeschreibung
- Riemser Arzneimittel AG ist eine in Deutschland als Aktiengesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB8550 STRALSUND. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 20.12.2012 registriert. Riemser Arzneimittel AG hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Rubin 77. AG|Rubin 77. AG ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über An Der Wiek 7 erreicht werden.
Jetzt sichern Riemser Arzneimittel AG HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
Sie befinden sich hier: Riemser Arzneimittel Ag - An der Wiek 7, 17493 Greifswald - Insel Riems, Deutschland
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 23.11.2017 Berichtigung
- HRB *: Riemser Arzneimittel AG, Greifswald, An der Wiek *, * Greifswald - Insel Riems. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Riemser Pharma GmbH mit Sitz in Greifswald - Insel Riems (Amtsgericht Stralsund HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am gleichen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Riemser Arzneimittel AG
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen